Bienen-Volksbegehren: Gemeinsam mit der Landwirtschaft – aber verbindlich

Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ wird von einem Trägerkreis aus Umweltschützern, Landwirtschaftsverbänden, Verbraucherorganisationen, sozialen Bewegungen und nachhaltigen Unternehmen getragen. Das Bündnis sammelt vom 24. September bis zum 23. März 2020 Unterschriften von Wahlberechtigen. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und am Tag der Unterschrift seit mindestens drei Monaten in einer baden-württembergischen Kommune mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen mindestens 770.000 Unterschriften müssen zusammenkommen. Zum ersten Mal können die Bürger*innen in Baden-Württemberg mit dem Volksbegehren Artenschutz über einen Gesetzentwurf entscheiden. Dazu sammelt das Bündnis in dem gesamten Zeitraum flächendeckend in allen Landesteilen mit vielen Ehrenamtlichen und Bündnispartnern Unterschriften. Wahlberechtigte können die Unterschriften-Formblätter auf www.volksbegehren-artenschutz.de herunterladen, ausfüllen und bis zum 23. März an das Wahlamt ihrer jeweiligen Gemeinde schicken.
Die Forderungen: Weniger Pestizide, mehr Öko-Anbau
Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ fordert, dass die Landesregierung die Artenvielfalt in Baden-Württemberg schützt. Nur Gesetze werden verbindlich dafür sorgen, dass Biene, Schmetterling & Co. geschützt sind. Das Bündnis fordert zudem eine Wende hin zu einer ökologischen Landwirtschaft und einer Agrarpolitik, die die nachhaltige Arbeitsweise stärker fördert.
Zu den Kernforderungen des Gesetzentwurfes gehören eine verbindliche Pestizidreduktionsstrategie des Landes bis 2025, ein Ausbau der Öko-Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035, eine Umstellung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe auf Öko-Anbau, das Verbot von Pestiziden in Artenschutz- und Naturhaushalt-relevanten Schutzgebieten sowie ein besserer Schutz von Streuobstflächen gegen Bebauung.
Weitere Infos: www.bund-bawue.de/rettetdiebienen