Der Bürgerentscheid zum Neubaugebiet "Am Graben" kommt!
Am 26. September wird abgestimmt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am vergangenen Montag dem 26. April, hat sich der Gemeinderat einstimmig für einen Bürgerentscheid zum Neubaugebiet „Am Graben“ ausgesprochen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens bedanken sich bei unseren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für ihre Entscheidung.
Unser besonderer Dank gilt den über 900 Unterstützern, die den Bürgerentscheid mit ihrer Unterschrift erst ermöglicht haben.
Der Bürgerentscheid wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 26. September durchgeführt.
Ein Bürgerentscheid schafft die für alle in jeder Hinsicht so wichtige Klarheit bei einem Vorhaben, dass in seiner Größe und den zu erwartenden Auswirkungen auf das Leben in unserer Gemeinde gravierend sein wird. Jede Bürgerin und jedem Bürger bekommt jetzt die Möglichkeit, sich damit auseinanderzusetzen. Dafür steht das politische und demokratische Element des Bürgerentscheids. Der Bürgerwille bildet nach der Abstimmung für den Gemeinderat die Basis für dessen weitere Entscheidungen.
Im Namen der Initiatoren*innen
BUND Weissach + Flacht
Wir sagen Danke!
Beeindruckende über 900 Unterschriften konnten im Rathaus übergeben werden.
Bürgerbegehren zum Neubaugebiet „Am Graben“
Ganz herzlichen Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer unseres Bürgerbegehrens zum Neubaugebiet „Am Graben“. Dank Ihrem Engagement konnten bis 31. März über 900 Unterschriften im Rathaus abgegeben werden. Damit konnten mehr als doppelt so viele Unterschriften vorgelegt werden, wie für ein gültiges Bürgerbegehren notwendig gewesen wären. Die Unterschriften werden nun durch die Verwaltung geprüft.
Wie geht es dann weiter? Der Bürgerentscheid muss innerhalb von vier Monaten durchgeführt werden, nachdem der Gemeinderat ihn für zulässig erklärt hat. Der Gemeinderat setzt den Termin für den Bürgerentscheid fest, der an einem Sonntag durchgeführt wird.
Vor einem Bürgerentscheid werden Sie als Bürgerin oder Bürger über die Auffassung von Gemeinderat und Bürgermeister zu dieser Angelegenheit informiert. Dabei muss auch in gleichem Umfang die Position der Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dargestellt werden. Die Frage, die sich dann auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Der Bürgerentscheid muss nicht durchgeführt werden, wenn der Gemeinderat das Bürgerbegehren übernimmt und die darin geforderte Maßnahme beschließt.