Stellungnahme Radwegausbau Flacht - Rutesheim
Weissach, 1. Februar 2024
Der Landkreis Böblingen plant den Ausbau des straßenbergleitenden Geh- und Radwegs entlang der K1017 zwischen Weissach-Flacht und Rutesheim.
Ergänzend zum oben genannten Radwegausbau soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den querenden Fuß- und Radverkehr auf Gemarkung Rutesheim auf Höhe des Wanderparkplatzes am südlichen Waldrand eine neue Querungshilfe mit Mittelinsel geschaffen werden. Hierzu muss die Kreisstraße in diesem Bereich verbreitert werden.
Als weitere Baumaßnahme ist geplant, parallel zum Radwegausbau auch die Kreisstraße zwischen den beiden Kreisverkehren in Flacht und Rutesheim in Teilbereichen im Bestand zu sanieren.
Der Projektzeitplan sieht vor, dass mit den Bauarbeiten im 2. Halbjahr 2024 begonnen wird. Um die entsprechenden Bauflächen vorzubereiten, wurde bereits eine Rodung von Gehölzen vorgenommen. Für den Radwegausbau im Wald der Gemeinde Rutesheim werden dauerhaft rund 20 m² und temporär für die Bauarbeiten rund 250 m² Waldfläche benötigt.
Eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat jeder Fahrradpolitik. Erst ein engmaschiges Radverkehrsnetz motiviert Menschen, auf das Fahrrad umzusteigen. Die Infrastruktur selber muss dabei dem Stand der Technik entsprechen.
Deshalb befürwortet der BUND Weissach + Flacht den geplanten Ausbau des Radweges und hat dazu eine kurze Stellungnahme abgegeben, die Sie hier nachlesen können.
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen, Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG bzw. § 12 Abs. 2 LplG
Weissach, 18. Januar 2024
Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen.
Begründung der Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans für die Region Stuttgart
Das Wind-an-Land-Gesetz definiert in Verbindung mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für jedes Bundesland die Bereitstellung von ausreichend Flächen für die Nutzung der Windenergie in einer zeitlichen Staffelung:
In Baden-Württemberg müssen demnach bis zum 31.12.2027 1,1 % und bis zum 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche planerisch gesichert sein. In dem am 07.02.2023 verabschiedeten „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden[1]Württemberg“ (KlimaG BW) wird das Bundesziel des WindBG aufgegriffen. In §20 des Gesetzes wird die Mindestzielvorgabe von 1,8 % für die einzelnen Planungsregionen festgelegt. Demnach müssen in der Region Stuttgart mindestens 65,7 km2 bereitgestellt werden.
Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus Erneuerbarer Energieträger und mit Hinblick auf die Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wird ein zeitliches Vorziehen der Zielerreichung angestrebt: Die fortgeschriebenen Regionalpläne sollen bis 30.09.2025 beschlossen sein.
Der Verband Region Stuttgart hat dazu eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplanes eingeleitet, deren Ziel es ist, Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie im Umfang von mindestens 1,8 % der Regionsfläche in einem transparenten und beteiligungsorientierten Verfahren zu sichern
Der BUND Weissach + Flacht hat, als staatlich anerkannter Naturschutzverband gemäß §63 des Bundesnaturschutzgesetzes, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans, eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier finden.
Fazit: Der BUND Weissach + Flacht befürwortet den Bau von Windkraftanlagen auf unserer Gemarkung.
Stellungnahme Bebauungsplans „Östlich der Grabenstraße“
Weissach, 29. Oktober 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach hat am 21.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Östlich der Grabenstraße“ gefasst. Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung und auf Basis der bislang vorliegenden Planung und Unterlagen hat der BUND Weissach + Flacht eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier nachlesen können.
Stellungnahme Bebauungsplan "Neuenbühl III" in Weissach
Weissach, 3. August 2020
Der Gemeinderat hat am 22.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplans "Neuenbühl III" gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der BUND Weissach + Flacht hat als staatlich anerkannter Naturschutzverband gemäß §63 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Entwurf der Planung eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier nachlesen können.
Stellungnahme Bebauungsplan „Neuenbühl III“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Weissach, 18. März 2019
Unser Gemeinderat hat am 28.01.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für die Erweiterung des Gewerbegebiets Neuenbühl gefasst.
Wieder einmal sollen ca. 5 ha wertvollster Ackerböden für ein Gewerbegebiet geopfert werden. Alle Appelle aus der Bevölkerung und vom BUND Weissach werden überhört, obwohl unseren Gemeinderäte und unserem Bürgermeister eigentlich klar sein müsste, dass unsere Äcker nicht ungebremst in Produktionsstandorte umgewandelt werden dürfen. Sie sind viel mehr, denn sie dienen zur Sicherung der Ernährung kommender Generationen und sind Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung an diesem Verfahren hat der BUND eine Stellungnahme gegen das Gewerbegebiet Neuenbühl III abgegeben. Hier geht´s zur Stellungnahme.
Aufruf zum Widerstand - Bürgerentscheid
Der BUND ruft alle Bürgerinnen und Bürger aus Weissach auf, Widerstand zu leisten. Wenn Ihnen der Schutz unserer wertvollsten Ackerböden und die uns umgebende Natur ein wichtiges Anliegen ist, schreiben Sie an die Gemeinde und protestieren Sie gegen das Gewerbegebiet.
Aktuell läuft, initiiert von einer Privatperson, eine Unterschriftenaktion zur Erwirkung eines Bürgerentscheids gegen das Gewerbegebiet Neuenbühl III. Der BUND Weissach + Flacht steht der initiierenden Person kritisch gegenüber. In Hinblick auf die Sache ist dieses Bürgerbegehren jedoch eine vielversprechende Möglichkeit zur Korrektur des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. Januar.
Gemeinderat kann Bürgerentscheid beschließen
Außerdem kann auch ein Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Der BUND bittet die Bürgerinnen und Bürger dies bei der Stimmabgabe zur Gemeinderatswahl am 26. Mai zu berücksichtigen.
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 4569 / K 1017 zwischen L 1134 und der geplanten Südanbindung des Entwicklungszentrums (EZW) Weissach
Weissach, 08. November 2018
Die Landesnaturschutzverbände Enzkreis und Böblingen sowie die BUND Ortsguppen in Mönsheim und Weissach lehnen den Ausbau der K4569 sowie den Bau des geplanten Fahrradweges aus Natur- und Landschaftsschutzgründen ab.
Der Ausbau ist nicht notwendig. Die Eingriffe in ein Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet und in Biotope sind erheblich, wertvolle landwirtschaftliche Fläche wird zerstört. In Zeiten von rasantem Artensterben dürfen Eingriffe in die Natur und Landschaft nicht aus rein privatnützigen Gründen erfolgen. Es fehlt eine Zusammenschau mit den Eingriffen, die in jüngster Vergangenheit besonders im Umfeld des Porsche-Entwicklungszentrums in erheblichem Umfang stattgefunden haben.
Stellungnahme zum Bebauungsplan "EZW Porsche Weissach, 8. Änderung Motorsport"
Weissach, 12.01.2018
Der BUND Weissach hat, im Namen des Landesnaturschutzverbandes (LNV) Arbeitskreis Böblingen und der darin vertretenen Naturschutzverbänden, eine Stellungnahme zum Bebauungsplan "Entwicklungszentrum Porsche Weissach, 8. Änderung Motorsport" abgegeben. Darin fordert der BUND:
- den bestehenden Bebauungsplan einzuhalten,
- zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas verbindliche Maßnahmen festzuschreiben,
- klare Bauzeitenbeschränkungen festzuschreiben.
Gemeinde Weissach Flächennutzungsplan 2035
Weissach, 10.10.2017
Neue Wohnbauflächen und Gewerbegebiete schießen in Weissach wie Pilze aus dem Boden und nehmen mit Leichtigkeit alle Hürden der Baugenehmigung. Entsprechend erodieren unsere wertvollen Böden für die landwirtschaftliche Produktion. Natur- und Erholungsräume für die Bürgerinnen und Bürger werden ohne Rücksicht auf ihre Werthaltigkeit zubetoniert.
Der BUND lehnt diesen Flächennutzungsplan 2035 ab. Weissach braucht keine neuen Baugebiete und Gewerbeflächen. Stattdessen müssen, begleitet durch ein kommunales Flächenmanagement, vorhandene Siedlungs- und Gewerbeflächen besser genutzt werden.
Sanierung Ortskern Flacht
Weissach, 25.09.2017
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen in der Gemeinde Weissach, Bereich "Ortskern Flacht", hat die die BUND Ortsgruppe Weissach Vorschläge für eine nachhaltige Gestaltung vorgelegt.
Im Interesse unserer BUND Ortsgruppe liegt vor allem eine natürliche Gestaltung durch Begrünung herzustellen, so dass auf jedem Grundstück etwas Boden bleibt, wo Pflanzen wachsen und die Menschen dadurch einen lebenswerten Ort vorfinden können. Die Sanierung des Ortskerns Flacht sollte aus unserer Sicht den Belangen des Klimaschutzes Rechnung tragen.
Zielabweichung für die geplante Südwesterweiterung des Porsche EZW
Weissach, 12.09.2017
Der Antrag der Gemeinde Weissach auf Zielabweichung enthält aus Sicht des BUND in seiner Begründung keinerlei nachvollziehbaren Angaben, die eine wirtschaftliche Notwendigkeit der Erweiterung des Porsche EZW und damit die Notwendigkeit einer Südanbindung belegen.
In der Begründung heißt es lediglich, dass wenn der Realisierung der von Porsche geforderten Maßnahmen nicht stattgegeben wird, der Fortbestand des Werkes nicht gesichert ist. Dies entbehrt unseres Erachtens nach jeglicher Grundlage.
Was tatsächlich bedroht ist, ist der Fortbestand unserer Natur und Umwelt und damit die Lebensgrundlage künftiger Generationen.