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Die Teilfortschreibungen des Regionalplans für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sowie die Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regionalen Grünzug wurden von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen. Damit ist jetzt endgültig festgelegt, wo in Zukunft noch Windräder gebaut werden dürfen. Für uns bedeutet es, dass die Fläche beim Porsche nicht mit berücksichtigt wurde. Im nebenstehenden Plan ist BB-32 damit relevant wie vor der 2-ten Teilfortschreibung (siehe blauer Pfeil)